Sobald Sie als rechtmäßiger Erbe im Grundbuch eingetragen sind oder sich durch einen Erbschein beziehungsweise ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll legitimieren können, dürfen Sie über die Immobilie verfügen und diese veräußern. Wir empfehlen, mit den ersten Vorbereitungen wie der Wertermittlung und der Sichtung der Dokumente bereits frühzeitig zu beginnen, um den späteren Hausverkauf bei Erbe optimal in die Wege zu leiten.
Hausverkauf bei Erbe:
Fachkompetente Unterstützung
im Trauerfall & bei Erbgemeinschaft
Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, ist das eine emotionale Ausnahmesituation.