Logo - Immobilien Hoffmann | Immobilienspezialist in Karlstein am Main

Seit 1993

Ihr Immobilienmakler

in der Region Aschaffenburg - Hanau

zum Makler

Luftaufnahme von einem Fluss, Brücken und herbstlicher Landschaft; präsentiert von Immobilien Hoffmann GmbH & Co. KG.

Hausverkauf bei Erbe:
Fachkompetente Unterstützung
im Trauerfall & bei Erbgemeinschaft

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, ist das eine emotionale Ausnahmesituation.

Hat man eine Immobilie geerbt, stehen Angehörige oft zusätzlich vor großen organisatorischen und finanziellen Herausforderungen.

Wir stehen Ihnen in dieser schweren Zeit in Hanau, Aschaffenburg und an unserem Standort in Karlstein am Main und Umgebung als einfühlsamer und objektiver Ansprechpartner zur Seite.

Hiermit erklären Sie sich einverstanden, dass externe Daten von www.bottimmo.com eingebunden werden. Durch die Einbindung dieses Inhaltes kann es vorkommen, dass dieser externe Anbieter Informationen über Ihren Besuch auf unserer Webseite erhält.

Weite Landschaft mit Fluss, Feldern und Wohnhäusern. Immobilienangebote in dieser Region durch Immobilien Hoffmann GmbH & Co. KG.

Immobilie geerbt –
Was sind die nächsten Schritte?

Ein geerbtes Haus zu verkaufen, erfordert klare Strukturen und eine fundierte Basis. Der erste und wichtigste Schritt ist immer eine professionelle Immobilienbewertung. Gerade wenn es um steuerliche Aspekte gegenüber dem Finanzamt oder die gerechte Aufteilung unter den Angehörigen geht, reicht ein reines Bauchgefühl nicht aus. Als zertifizierte Immobiliengutachter ermitteln wir den exakten und marktgerechten Wert Ihrer Liegenschaft.

Ein Haus mit Erbengemeinschaft stressfrei veräußern

Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen rund um das Haus können ab diesem Moment nur noch gemeinschaftlich getroffen werden. Hier entstehen schnell Konflikte, wenn ein Erbe das Haus vermieten, der andere einziehen und der dritte das geerbte Haus verkaufen möchte. Als erfahrene Makler aus Karlstein am Main treten wir hier als neutrale Mediatoren auf. Wir zeigen Ihnen transparent die lokalen Marktchancen auf und sorgen beim Hausverkauf bei Erbe für eine reibungslose und gerechte Abwicklung für alle Beteiligten.

Hiermit erklären Sie sich einverstanden, dass externe Daten von www.bottimmo.com eingebunden werden. Durch die Einbindung dieses Inhaltes kann es vorkommen, dass dieser externe Anbieter Informationen über Ihren Besuch auf unserer Webseite erhält.

Ihre Erbe-Experten vor Ort

Der Verkauf einer geerbten Immobilie verlangt viel Fingerspitzengefühl, Fachwissen und objektive Beratung. Ob offene Fragen zum Marktwert, zur Erbengemeinschaft oder zum besten Verkaufszeitpunkt: In einem persönlichen, unverbindlichen Erstgespräch bringen wir Klarheit in Ihre Situation und zeigen Ihnen maßgeschneiderte Wege auf.

Wir sind für Sie da!

  1. Fundierte Wertermittlung: Objektive und marktgerechte Wertermittlung der geerbten Immobilie als faire Entscheidungsgrundlage.
  2. Mediation für Erbengemeinschaften: Neutrale, zielorientierte Beratung für eine zügige und einvernehmliche Lösung aller Erben.
  3. Kompletter Unterlagen-Service: Reibungslose Beschaffung aller fehlenden Dokumente, Grundbuchauszüge und Bauakten.
  4. Professionelle Vermarktung: Zielgerichtete Präsentation der Immobilie zur Erzielung des bestmöglichen Verkaufspreises.
  5. Rundum-Betreuung: Diskrete und persönliche Begleitung des gesamten Verkaufsprozesses vom Erstgespräch bis zum Notartermin.

Häufige Fragen zur geerbten Immobilie (FAQ)

 

Wann darf ich ein geerbtes Haus verkaufen?

Sobald Sie als rechtmäßiger Erbe im Grundbuch eingetragen sind oder sich durch einen Erbschein beziehungsweise ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll legitimieren können, dürfen Sie über die Immobilie verfügen und diese veräußern. Wir empfehlen, mit den ersten Vorbereitungen wie der Wertermittlung und der Sichtung der Dokumente bereits frühzeitig zu beginnen, um den späteren Hausverkauf bei Erbe optimal in die Wege zu leiten.

Müssen bei einem Haus mit Erbengemeinschaft alle Erben dem Verkauf zustimmen?

Ja, eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinschaftlich über die Immobilie entscheiden. Ein Verkauf ist ausschließlich dann möglich, wenn alle Miterben einstimmig zustimmen. Sind sich die Erben uneinig, unterstützen wir als unparteiischer Makler gerne mit objektiven Marktanalysen, um eine gemeinsame und wirtschaftlich sinnvolle Basis für alle Beteiligten zu finden.

Fallen beim Verkauf einer geerbten Immobilie Steuern an?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Liegt der Zeitraum zwischen dem ursprünglichen Kauf durch den Erblasser und Ihrem jetzigen Verkauf unter zehn Jahren, kann die sogenannte Spekulationssteuer anfallen. Zudem kann, je nach Verwandtschaftsgrad und Wert der Immobilie, Erbschaftssteuer fällig werden. Durch ein fundiertes Verkehrswertgutachten von unserem zertifizierten Sachverständigen können Sie gegenüber dem Finanzamt den korrekten Wert nachweisen und oft Steuern einsparen.

Wer trägt die laufenden Kosten für das Haus bis zum Verkauf?

Ab dem Zeitpunkt des Erbfalls gehen sämtliche Rechte und Pflichten auf die Erben beziehungsweise die Erbengemeinschaft über. Das bedeutet, dass Sie gemeinschaftlich für laufende Kosten wie Grundsteuer, Gebäudeversicherungen, Strom, Heizung und anfallende Instandhaltungskosten aufkommen müssen. Ein zügiger und gut organisierter Immobilienverkauf bei Erbe ist daher oft der beste Weg, um monatliche finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Können Sie auch fehlende Baupläne und Unterlagen für uns besorgen?

Selbstverständlich. Oftmals sind bei geerbten Häusern, besonders wenn diese schon älter sind, die Aktenordner unvollständig. Wir nehmen Ihnen diesen bürokratischen Aufwand komplett ab. Als Ihr Immobilienmakler in Karlstein, Aschaffenburg und Hanau fordern wir alle verkaufsrelevanten Dokumente wie aktuelle Grundbuchauszüge, Flurkarten, Baupläne und den notwendigen Energieausweis bei den zuständigen Behörden für Sie an.