Anerkannte Gutachten zum aktuellen Haus-Wert

Zertifizierter Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke im Raum Aschaffenburg – Hanau

Sicherheit für Sie und uns. Wir erfüllen alle Kriterien für organisierte Unternehmensprozesse im Bereich "Erstellung von Immobilien-Gutachten". Dazu gehört eine strukturierte Arbeitsweise und die lupenreine Dokumentation von gutachterlichen Verfahrensprozessen. Aus diesem Grund ist Ralf Hoffmann von Immobilien Hoffmann GmbH & Co. KG als Sachverständiger für Immobilien zertifiziert nach DIN ISO/IEC 17024. Der Sachverständige für das Fachgebiet bebaute und unbebaute Grundstücke Ralf Hoffmann, erstellt Wertegutachten beim Kauf oder Verkauf von Immobilien. In dieser Funktion ist er Ansprechpartner bei Vermögensaufteilungen bei Scheidung und/oder Erbschaften oder für Bank- und Versicherungsabschlüsse.

ISO 17024

Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute eine der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können.

Über die ISO/IEC 17024 ist es möglich, dass Qualifikationen und Anforderungen von Sachverständigen weltweit  anerkannt und vergleichbar sind. Gerade deshalb nimmt diese Zertifizierung auch in Deutschland an Bedeutung zu. Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren auch die öffentliche Bestellung ablösen wird.

Weltweite Gültigkeit

Die internationale Norm ISO/IEC 17024 hat eine weltweite Gültigkeit. Im Jahr 2003 wurde sie als Europäische Norm (EN ISO/IEC 17024) übernommen und kurz darauf auch als Deutsche Norm (DIN EN ISO/IEC 17024) festgeschrieben. Ein Sachverständiger, der durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde, genießt damit eine internationale Anerkennung seiner Kompetenz.

Konstante Weiterentwicklung und Überprüfung


Nach den Vorgaben der ISO/IEC 17024 müssen die zertifizierten Sachverständigen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Daneben müssen in der Regel Gutachten und andere Nachweise bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden. Auftraggeber und Gerichte können deshalb davon ausgehen, dass ein auf der Grundlage der ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger auch über ein fundiertes und aktuelles Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen als Sachverständiger verfügt.

Quelle: https://www.bdsf.de/anerkennung/din-en-iso-iec-17024

Öffentliche Bestellung und Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 sind gleichwertig

Neueste Informationen zu Urteilen
Die Gleichwertigkeit von öffentlicher Bestellung und Zertifizierung nach DIN ISO 17024 ist seit 2017 nun auch gerichtlich untermauert.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob das Gericht einen Gutachter hinzuziehen kann, der zwar nicht öffentlich bestellt, jedoch nach 17024 zertifiziert ist.

In seinem Urteil betonte das Gericht, dass die Zertifizierung nach DIN ISO 17024 einen Nachweis der Sachkunde darstellt und somit der öffentlichen Bestellung in nichts nachstehe. Der Antrag, einen Sachverständigen nicht anzuerkennen, weil er nicht öffentlich bestellt ist, wurde zurückgewiesen.

In seiner Argumentation folgerte das Gericht, dass eine fehlende öffentliche Bestellung kein Hinweis auf eine fehlende Sachkunde sei und dass ferner jedes Gericht frei in der Benennung eines geeigneten Sachverständigen sei. Laut Vorschrift in Paragraph 404 Abs.2 ZPO sei zwar ein öffentlich bestellter Sachverständiger vorzuziehen - allerdings handle es sich hierbei nur um eine Ordnungsvorschrift.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart mit einem Verweis auf die ZPO als nicht zulässig erklärt. Laut ZPO erfolgt die Bestimmung des Sachverständigen durch das Gericht und diese Entscheidung sei nicht anfechtbar. (ZPO 245 §404 Abs. 1 und § 490 Abs. 2). Die Entscheidung des Landgerichts Hechingen 1 OH 19/15 vom 19.07.2017 wurde somit bestätigt.

Für Sie als nach DIN ISO 17024 zertifizierter Sachverständiger bedeutet dieses Urteil, dass Sie bezüglich der Anerkennung Ihrer Qualifikation einem öffentlich bestellten Sachverständigen in jeder Hinsicht gleichzusetzen sind.

Quelle: Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

Was macht ein Immobiliengutachter bzw. ein Sachverständiger?

Als Gutachter für Immobiliensachwerte ermittle/berechne ich den tatsächlichen Wert von Immobilien und Gewerbeeinheiten.

Auch Verkehrswert, Beleihungswert und Mietwert von Grundstücken aller Art werden von mir ermittelt. Aus den erfassten und dokumentierten Werten erstelle ich das Sachverständigengutachten. In das Gutachten fließen alle Werte - auch wertmindernde-ein, sowie Erbbaurechte, Grundstücksbelastungen etc.

Wobei werde ich als Sachverständiger/zertifizierter Gutachter DIN ISO/IEC 17024 ich für Sie tätig ?
  1. Erbfällen, Testamentsvollstreckungen, Scheidungen
  2. Überführungen gewerblicher Immobilien in das Privatvermögen
  3. Schenkungen und Überschreibungen
  4. gerichtlichen Verfahren (Parteigutachten)
  5. Vorbereitungen von Mietpreisanpassungen, (Miet-& Pachtgutachten)
  6. Prüfungen & Fragen bei strittigen Nebenkostenabrechnungen
  7. Feststellung von ortsüblichen Mietpreisen
  8. gutachterlichen Beratungen beim Kauf/Verkauf von Immobilien
  9. gutachterlichen Beratungen bei baulichen Maßnahmen wie Anbauten u. Umbauten
  10. gutachterlichen Stellungnahmen zu Sachverhalten bei Baulandumlegungen
  11. gutachterlichen Stellungnahmen zu werterhöhenden und/oder wertmindernden Maßnahmen
  12. gutachterlichen Beratungen bei Immobilien- Kapitalanlagen
Was kostet ein Immobiliengutachten vom Sachverständigen?

Das Honorar für ein Sachverständigengutachten hängt vom Verkehrswert ab. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt im Rahmen der sogenannten ImmoWertV - Immobilienwertermittlungsverfahren. Je nach Immobilie, kommt bei der Wertermittlung das Sachwertverfahren, Vergleichswertverfahren und/oder das Ertragswertverfahren zum Einsatz.Auch die Lage einer Immobilie spielt hierbei eine wesentliche Rolle.Ein Gutachten hat in der Regel 20 - 30 Seiten und beinhaltet umfangreiche detaillierte und textliche Begründungen. Maßgeblich für die Honorarberechnung sind u. a.: Schwierigkeitsgrad, individuellen Gegebenheiten, Zeitaufwand etc. Honorarbeispiel: Bei einem Verkehrswert bis zu 300.000 Euro kann der Kostenrahmen für ein Gutachten zwischen ca. 1.000 und ca. 2.000 Euro liegen. Es gibt auch die Möglichkeit eines Kurzgutachtens von 2 bis 4 Seiten. Dieses ist preislich günstiger aber nicht gerichtsfest.

Diese Unterlagen benötige ich für die Erstellung eines Gutachtens

Mit der Bearbeitung Ihrer Bewertungen können wir beginnen, wenn uns alle dafür notwendigen Unterlagen vorliegen.Für die Verkehrswertermittlung von Immobilien sind aufgeführte Unterlagen zwingend erforderlich:

  1. schriftlich bestätigter Bewertungsauftrag
  2. Abrechnungsunterlagen zu Nebenkosten
  3. Baubeschreibung & Flächenberechnungen
  4. Mietverträge, ggf. Angaben zu geplanten Veränderungen
  5. Angaben zu Nachtragsänderungen & entsprechende Baupläne
  6. Bauantragsunterlagen mit Bauplänen und Angaben zum Baujahr
  7. Sachverständigen-Vollmacht zur Legitimation bei Behörden, Verwaltern etc.
Folgende Unterlagen/Auskünfte kann ich als Sachverständiger mit erteilter Vollmacht für Sie anfordern
  1. aktueller Grundbuchauszug
  2. Flurkarten
  3. Auskünfte/Einträge zu Baulasten
  4. Auskünfte/Einträge zum Denkmalschutz
  5. Auskünfte/Einträge zu Altlasten u. Altlasten-Verdacht

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